AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SÜSS & LECKER Beatrix Neege e.K.

1. Allgemein – Geltungsbereich

1.1 Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers erkennen wir nicht an. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Der Käufer erklärt mit Annahme dieser Geschäftsbedingungen, dass er sich diesen unter Ausschluss seiner eigenen Geschäftsbedingungen unterwirft. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Geschäftsbedingungen des Bestellers, die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

1.3 Einige Artikel werden in Handarbeit hergestellt, dadurch ist jedes Produkt in seiner Art und Aussehen bei jedem Auftrag unterschiedlich. Farbabweichungen sind möglich, da mit Lebensmittelfarbe gearbeitet wird.

1.4 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

1.5 Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinn von §310 Abs. 1 BGB. Unsere Produkte werden individuell hergestellt und sind ausschließlich für den gewerblichen Bereich bestimmt. Verbraucherverträge werden demgemäß von uns nicht abgeschlossen.

1.6 Wenn kein Muster vom Käufer angefordert wurde, haften wir nicht für Eigenschaften und Aussehen des bestellten Artikels bei Nichtgefallen.

1.7 Für Fehler wie auch Druckfehler bei Preisangaben und sonstigen Angaben in unserer Preisliste bzw. bei Angeboten und Auftragsbestätigungen wird keine Haftung übernommen.

1.8 Änderungen von angelieferten Druckvorlagen werden in Rechnung gestellt. Wünscht der Käufer während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Süss & Lecker behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

1.9 Für Fehler, die aufgrund uns zugesandter falscher Druckvorlagen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

1.10 Wir arbeiten mit verschiedenen Druckverfahren. Technisch bedingt und zulässig sind Passerdifferenzen und Farbabweichungen. Diese werden vom Käufer als vertragsgemäße Leistungen anerkannt.

1.11 Unsere Gewichtsangaben sind ca.-Angaben. Geringfügige Über- oder Unterfüllungen sowie auch Unter- oder Überlieferungen von 10% sind technisch bedingt und zulässig.

1.12 Hat der Käufer dem übermittelten Korrekturabzug nicht unverzüglich – spätestens innerhalb von zwei Arbeitstagen – schriftlich widersprochen, verlängert sich das von uns zugesicherte
Lieferdatum um jeden weiteren Tag der Freigabe.

2. Angebot und Vertragsabschluss, Änderungsvorbehalt
2.1 Der Käufer fragt auf Grundlage unserer in Print- und Online-Katalogen befindlichen Produktauslagen die Fertigung und Lieferung bestimmter Produkte an, woraufhin wir ihm ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Dieses Angebot ist unverbindlich und freibleibend. Tätigt der Käufer daraufhin eine konkrete Bestellung und bestätigen wir diese im Wege der Übersendung einer entsprechenden Auftragsbestätigung, welche mindestens in Textform zu erfolgen hat, so kommt zwischen ihm und uns ein rechtsverbindlicher Vertrag zu den von uns in der Auftragsbestätigung niedergelegten Bedingungen zustande, sofern der Kunde diesem nicht unverzüglich mindestens unter Wahrung der Textform widerspricht.
Der Übermittlung einer Auftragsbestätigung steht es gleich, wenn wir die Bestellung des Käufers kurzfristig zu den in unserem unverbindlichen Angebot niedergelegten Bedingungen an ihn ausliefern.
2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Korrekturabzüge, Farben, Filme, Maße, Produktions- und Handwerkszeuge, Musterstempel etc. für Sonderanfertigungen aller Art, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies zwischen dem Käufer und uns mindestens in Textform ausdrücklich vereinbart wird.
2.3 Gewichtsangaben sind Circa-Angaben. Geringfügige Über- oder Unterfüllungen von bis zu 10% sind technisch bedingt und zulässig.
2.4 Sollte ein bestimmter Artikel nach Vertragsschluss nicht mehr in der vom Käufer bestellten Menge oder aber nur mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen lieferbar sein, beispielsweise weil zur Fertigung benötigte Materialien nicht mehr von unseren Vorlieferanten zur Verfügung gestellt werden können, so sind wir berechtigt, dem Käufer im Einzelfall qualitativ und preislich gleichwertige Artikel (Ersatzartikel) zuzusenden, wenn und soweit diese dem Käufer unter Berücksichtigung sämtlicher im Einzelfall wechselseitig bestehenden Interessen zumutbar sind. Ein Rechtsanspruch des Käufers auf Lieferung von qualitativ und preislich gleichwertigen Ersatzartikeln besteht indes nicht.

3. Preise
3.1 Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung, sofern eine solche verschickt wurde, angeführten Preise. Anderenfalls gelten die in unserem unverbindlichen Angebot mitgeteilten Preise.
3.2 Soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes, mindestens in Textform, vereinbart wurde, verstehen sich sämtliche dem Käufer mitgeteilten und der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Preise jeweils ohne Verpackung, ohne Versand-, ohne Werkzeug-, ohne Form-, ohne Film-, ohne Klischee- und ohne Druckkosten.
In den dem Käufer im Rahmen der Übersendung des unverbindlichen Angebotes mitgeteilten sowie den der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Preisen sind darüber hinaus nicht die Kosten für Sonderanfertigungen nach Kundenwunsch enthalten. Soweit nicht ausdrücklich, mindestens in Textform, mit dem Käufer etwas anderes vereinbart wurde, werden die Kosten für die Erstellung solcher Gestaltungsvorschläge, Entwürfe etc. deshalb dem Kunden gesondert von uns in Rechnung gestellt.
3.3 Wir sind berechtigt, Über- bzw. Unterfüllungen i.S.v. Ziff.2.3 dieser AGB entsprechend zu berechnen.

4. Rechte an Mustern, Entwurfs- und Gestaltungsvorschlägen, Schadensersatz
4.1 Alle Rechte, insbesondere das Urheberrecht, an sämtlichen von uns erstellten und dem Käufer übersandten Mustern, Entwurfs- und Gestaltungsvorschlägen verbleiben bei uns. Dies gilt auch, soweit wir Marken, Unternehmenskennzeichen oder sonstige Kennzeichen des Käufers in die Muster, Entwurfs- und Gestaltungsvorschläge einbezogen haben.
4.2 Ein Anspruch des Käufers auf Aushändigung der von uns erstellten Muster, Entwürfe oder Gestaltungsvorschläge besteht nicht.
4.3 Es ist dem Käufer nicht gestattet, die von uns erarbeiteten Gestaltungen und Muster außerhalb der von uns im Rahmen der Auftragserteilung für ihn erstellten Produkte zu nutzen und zu verwerten.
4.4 Sofern der Käufer den Auftrag auf Grundlage unserer Bemusterung durch einen anderen Hersteller ausführen lässt, ist er verpflichtet, uns den uns hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Dieser beträgt pauschal 20% der Auftragssumme. Die Geltendmachung eines tatsäch-lich eingetretenen höheren Schadens sowie die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen bleibt ausdrücklich vorbehalten. Ebenso hat der Käufer das Recht, den Nachweis zu führen, dass uns tatsächlich überhaupt kein bzw. ein gegenüber der vorstehenden Schadenspauschale wesentlich niedrigerer Schaden entstanden sei. 

5. Verwendung von Mustern, Entwurfs- und Gestaltungsvorschlägen im Rahmen unserer Produktwerbung und -präsentation
Wir sind berechtigt, die für den Käufer hergestellten Produkte sowie sämtliche im Rahmen des Herstellungsprozesses erstellten Muster, Entwurfs- und Gestaltungsvorschläge auch dann im Rahmen der Bewerbung und Präsentation unserer eigenen Produkte (bspw. in Katalogen und auf Messen) frei zu verwenden, wenn Marken, Unternehmenskennzeichen oder sonstige Kennzeichen des Käufers in die Produktgestaltung mit einbezogen wurden. 

6. Formen, Filme, Zeichnungen, Klischees, Daten, Herstellungswerkzeuge
6.1 Werkzeuge aller Art, Formen, Filme, Klischees, Daten, Zeichnungen, Produktions- und Handwerkszeuge, Musterstempel etc. für Sonderanfertigungen aller Art bleiben unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn sich der Käufer an den Herstellungskosten beteiligt bzw. diese voll getragen hat. Die aus den vom Käufer zur Verfügung gestellten Unterlagen gewonnenen Druckdaten bleiben unser Eigentum. 
6.2 Werkzeuge aller Art, Formen, Filme, Klischees, Daten, Zeichnungen, Produktions- und Handwerkszeuge, Musterstempel etc. für Sonderanfertigungen aller Art bleiben für den Käufer für den Zeitraum von zwei Jahren ab Ablieferung des Auftrages geschützt und werden in diesem Zeitraum nicht für andere Käufer verwendet.
6.3 Werkzeuge aller Art, Formen, Filme, Klischees, Daten, Zeichnungen, Produktions- und Handwerkszeuge, Musterstempel etc. werden längstens zwei Jahre nach Auslieferung des Auftrages bei uns aufbewahrt. Digitale Daten werden nach zwölf Monaten, ohne dass hierfür die Zustimmung des Kunden erforderlich ist, gelöscht.
6.4 Soweit der Käufer wünschen sollte, das Eigentum an den im Rahmen der Bearbeitung seines Auftrages hergestellten Werkzeuge, Formen, Filme, Klischees, Daten, Zeichnungen, Produktions- und Handwerkszeuge, Musterstempel etc. zu erwerben, ist dies gegen entsprechende Aufzahlung, welche je nach Einzelfall individuell zu vereinbaren ist und sich maßgeblich an den uns entstandenen Herstellungskosten orientiert, möglich.

7. Druckvorlagen, Korrekturabzüge, Druck
7.1 Soweit der Käufer die dem Druck zugrunde zu legenden Daten selbst zur Verfügung stellt, haftet er in vollem Umfang für deren Richtigkeit. Dies gilt auch, soweit Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, sofern diese nicht von uns zu vertreten sind. Weder wir noch ein durch uns im Rahmen der Auftragsbearbeitung eingeschalteter Dritter sind verpflichtet, die vom Käufer zur Verfügung gestellten Druckdaten auf ihre Richtigkeit und Fehlerfreiheit hin zu überprüfen. Hiervon ausgenommen sind jedoch offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten.
7.2 Ist der Käufer Kaufmann und widerspricht er dem ihm übermittelten Korrekturabzug nicht unverzüglich spätestens innerhalb von zwei Arbeitstagen in Textform, so gilt der Korrekturabzug als genehmigt. Die §§ 362 Abs.1, 377 Abs.2 HGB bleiben hiervon unberührt.
Ist der Käufer kein Kaufmann, so gilt S.1 mit der Maßgabe, dass die maßgebliche Frist zur Abgabe der Erklärung zwei Wochen beträgt und die Genehmigungsfiktion nach erfolglosem Ablauf dieser Frist nur eintritt, wenn und soweit wir auf diese Rechtsfolge bereits bei Beginn der Frist ausdrücklich hingewiesen haben.
Der Auftrag wird von uns nach dem vom Käufer zu prüfenden Korrekturabzug ausgeführt. Spätere Mängelrügen des Käufers, welche aus-schließlich auf Fehlern des Korrekturabzuges beruhen, sind ausgeschlossen.
7.3 Für ausdrücklich freigegebene Drucke und solche, welche gem. Ziff.7.2 als genehmigt gelten, übernehmen wir keinerlei Verantwortung, auch nicht dann, wenn die Daten von einer von uns beauftragten Werbeagentur erstellt worden sind. Dies gilt insbesondere für Abweichun-gen bei individuell erstellten, konturgestanzten Druckerzeugnissen. In diesem Fall ist das vom Käufer ausdrücklich freigegebene oder gem. Ziff.7.2 als genehmigt geltende Weißmuster für die Stanzung maßgeblich.
7.4 Wir arbeiten im Flexodruck (für flexible Packstoffe), im Tampondruck (Dosen) und Digital- Offset- und Siebdruck (Adventskalender). Wir behalten uns vor, die von uns auszuführende Druckart selbst zu wählen.
7.5 Je nach Material und Drucktechnik kann die Farbwiedergabe unterschiedlich sein. Die Farben können daher nur annähernd erzielt werden. 7.6 Geringfügige Farbtoleranzen (heller / dunkler) sind technisch bedingt und zulässig. Trotz Proof kann keine vollständige Übereinstimmung mit dem Druckergebnis gewährleistet werden. Passadifferenzen sind aus technischen Gründen nicht zu vermeiden und werden vom Käufer als vertragsgemäße Leistung anerkannt.

8. Liefer- und Leistungszeit, Teillieferungen
8.1 Sämtliche dem Käufer mitgeteilten Liefertermine und Lieferfristen, gleich ob solche lediglich als voraussichtlich mitgeteilt oder aber im Einzelfall verbindlich zugesagt worden sind, verstehen sich als bei uns abgehend.
8.2 Soweit kein Liefertermin, sondern lediglich eine Lieferfrist mitgeteilt oder vereinbart wurde, beginnt diese erst, wenn und soweit der Käufer entweder den ihm übermittelten Korrekturabzug und/oder das ihm übermittelte Weißmuster ausdrücklich freigegeben hat oder aber der Korrekturabzug und/oder Weißmuster i.S.v. Ziff.7.2 wegen ergebnislosen Fristablaufs als genehmigt gelten.
8.3 Für Bestellungen, welche erst nach dem 31.10. bei uns eingehen, kann jedenfalls keine termingerechte Lieferung zum Beginn der Adventszeit des jeweiligen Kalenderjahres mehr von uns zugesagt werden. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich für Bestellungen die die Herstellung und Lieferung von Adventskalendern zum Gegenstand haben. Das Risiko eines verspäteten Zu-gangs der Ware trägt in diesem Fall allein der Käufer.
8.4 Der Käufer hat das Recht, uns nach Ablauf von vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich aufzufordern, binnen angemessener Frist zu liefern.
8.5 Soweit die Lieferung aufgrund nicht vorhersehbarer Ereignisse (bspw. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Transportverzögerung, Streiks, rechtmäßige Aussperrung, Mangel an Arbeitskräften, Energie- und Rohstoffen oder nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten), welche nicht von uns zu vertreten sind, erheblich verzögert oder wesentlich erschwert wird, verlängern sich die Liefer- / Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer im Einzelfall angemessenen Anlauffrist. Die Rechte des Käufers richten sich in diesem Falle nach Ziff. 11.3 dieser AGB.
8.6 Wir sind zur Vornahme von Teilleistungen bzw. Teillieferungen berechtigt. Das Recht des Käufers, im Falle einer auch nach Fristsetzung pflichtwidrig nicht rechtzeitig erbrachten Restleistung vom Vertrag insgesamt zurückzutreten, soweit dieser an der erfolgten Teilleistung kein Interesse hat, bleibt hiervon unberührt.

9. Zahlungen
9.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen 7 Tage nach Rechnungsausstellung ohne Abzug zahlbar.
9.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Scheckzahlung gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist.
9.3 Die Möglichkeit eines Skontoabzuges besteht nicht.

10. Zurückbehaltung, Aufrechnung und Abtretung
10.1 Soweit der Käufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist, ist er nur dann berechtigt, gegen unsere Zahlungsansprüche mit Gegenforderungen aufzurechnen oder wegen Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, wenn und soweit der Bestand seiner Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt worden oder aber entscheidungsreif ist.
10.2 Soweit der Käufer kein Kaufmann ist, ist die Abtretung von Forderungen des Käufers gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, wenn wir der Abtretung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmen. Hierzu verpflichten wir uns, wenn und soweit der Neugläubiger im Zeitpunkt der Offenlegung der Zession uns gegenüber rechtsverbindlich erklärt, uns für den Fall einer irrtümlichen Zahlung an den Käufer und Altgläubiger von einer Inanspruchnahme freizustellen. 

11. Auflösende Bedingung, Rücktritt vom Vertrag
11.1 Unsere Produkte werden von uns mit frischen und qualitativ hochwertigen Lebensmittel- und Genusswaren namhafter Hersteller befüllt, welche wir aufgrund ihrer Verderblichkeit nur in begrenztem Umfang bei uns vorrätig halten können. Sie müssen deshalb – je nach Inhalt und Umfang der Bestellung des Käufers – zunächst bei unseren Zulieferern geordert werden.
Der Vertrag steht deshalb unter der auflösenden Bedingung der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Diese tritt allerdings nur ein, soweit es sich hierbei um ein nicht nur vorübergehendes Leistungshindernis handelt und die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
11.2 Ist die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers nicht mehr gegeben oder entstehen berechtigte Zweifel hieran oder verstößt der Käufer in nicht unerheblichem Maße gegen seine Vertragspflichten, so sind wir berechtigt vom Vertrag insgesamt oder zum Teil zurückzutreten, es sei denn, der Käufer leistet eine angemessene Vorauszahlung.
11.3 Im Falle einer Verschiebung der Liefer- bzw. Leistungstermine und –fristen aufgrund von Hindernissen vorübergehender Dauer, welche wir nicht zu vertreten haben, ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten, soweit er uns eine angemes-sene Nachfrist gesetzt hat und diese fruchtlos abgelaufen ist und ihm infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung bzw. Leistung nicht zuzumuten ist.

12. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
12.1 Bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis bleibt die gelieferte Ware in unserem Alleineigentum. 12.2 Der Käufer ist befugt, unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer hiermit zur Sicherung unserer Ansprüche hiermit im Voraus an uns ab, und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich der ges. USt.). Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Käufer weiterhin zur Einziehung befugt.

13. Versand, Gefahrübergang, Paletten
13.1 Soweit es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, erfolgt die Lieferung auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Etwaige Transportschäden können in diesem Fall nur beim Transporteur (Post, Bahn, Spediteur usw.) geltend gemacht werden.
13.2 Soweit es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung dem Transporteur übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Dem Käufer steht es frei, uns einen Transporteur zu benennen. Wird vom Käufer kein Transporteur benannt, so sind wir berechtigt, einen Transporteur nach eigenem Ermessen zu beauftragen. Sollten die dabei entstehenden Transportkosten höher sein als bei anderen Transportunternehmen, so hat der Käufer auch den insoweit entstehenden Mehrbetrag zu tragen.
13.3 Soweit der Umfang der vom Käufer getätigten Bestellung den Versand unserer Produkte auf Paletten erforderlich macht, wird hiermit die Lieferung auf verkehrsüblichen EURO-Paletten mittlerer Art und Güte vereinbart. Der Käufer ist verpflichtet, nach seiner Wahl entweder die hierbei verwendeten Paletten an uns zurückzugeben oder die Paletten gegen andere Paletten, welche den von uns verwendeten Paletten in Art und Güte jedoch mindestens entsprechen müssen, zu tauschen. Soweit der Kunde die im Rahmen des Versandes verwendeten Paletten nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgibt bzw. nicht oder nur gegen Paletten tauscht, welche eine schlechtere als die von uns verwendete Qualität aufweisen, so ist er zum Schadensersatz in Höhe von pauschal 12,00 € zzgl. gesetzl. USt. (bei Verbrauchern: 14,28 € brutto) je EURO-Palette verpflichtet. Die Geltendmachung eines tatsächlich eingetretenen höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Ebenso hat der Käufer das Recht, den Nachweis zu führen, dass uns tatsächlich überhaupt kein bzw. ein gegenüber der vorstehenden Schadenspauschale wesentlich niedrigerer Schaden entstanden sei.AGB

14. Produktkennzeichnung
14.1 Wir kennzeichnen unsere Produkte entsprechend der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
14.2 Soweit der Käufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist, ist er verpflichtet, eigenverantwortlich zu prüfen, ob die von uns vorgenommene Produktkennzeichnung für die Art und Weise, auf welche er beabsichtigt, unsere Produkte in Verkehr zu bringen (bspw. Vertrieb im Ausland), ausreicht. Soweit dies eine andere / zusätzliche Produktkennzeichnung erforderlich macht, ist er verpflichtet, uns hierauf bereits im Rahmen des Bestellvorgangs mindestens in Textform explizit hinzuweisen.
14.3 Mehrkosten, welche durch die Erforderlichkeit einer anderen / zusätzlichen Produktkennzeichnung entstehen, sind in jedem Falle vom Käufer zu tragen.

15. Rückgabe, Gewährleistung, Mängelrügen, Haftung
15.1 Soweit der Käufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist und die Rückgabe nicht in Zusammenhang mit der berechtigten Ausübung von Mängelrechten steht, wird für sämtliche unserer Waren kein Rückgaberecht eingeräumt.
15.2 Unsere Waren sind verderblich. Es wird ausschließlich frische Ware geliefert. Die Haltbarkeit der einzelnen Waren ist vom Käufer bei uns anzufragen oder unserem Katalog bzw. den gelieferten Produkten zu entnehmen. Die von uns genannte Haltbarkeitsdauer gilt nur bei sachgemäßer Lagerung.
15.3.1 Soweit der Käufer kein Verbraucher ist, sind uns Mängel nach Eingang der Ware beim Käufer nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes anzuzeigen:
a. Soweit der Käufer kein Kaufmann ist, gelten dabei folgende Fristen:
aa. Soweit der Auftrag die Lieferung von Lebensmitteln zum Gegenstand hat, müssen Mängelrügen unverzüglich nach Empfang der Ware erhoben werden.
bb. Im Übrigen sind uns offene Mängel binnen einer Frist von 10 Tagen nach Empfang der Ware, versteckte Mängel binnen einer Frist von 10 Tagen ab ihrer Entdeckung, spätestens jedoch binnen 6 Monaten nach Erhalt der Ware anzuzeigen.
b. Ziff.15.3.1 Buchst. a. findet keine Anwendung, soweit der Käufer den Bestimmungen des HGB unterliegt. In diesem Fall bemisst sich die Wirksamkeit einer Mängelrüge ausschließlich nach § 377 HGB.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Mängelanzeige ist in jedem Fall der Zeitpunkt der
Postaufgabe der Mitteilung durch den Käufer.
15.3.2 Im Falle von Beanstandungen i.S.v. Ziff.15.3.1 ist der Käufer verpflichtet, uns mindestens 10% der Ware aus der beanstandeten Lieferung zur Prüfung vorzulegen.
15.3.3 Soweit der Käufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist und er für den Fall des Vorliegens eines von uns zu vertretenden Mangels fristgerecht Mängelrüge erhoben hat, besteht abweichend von § 439 Abs.1 BGB nach unserer Wahl ein Anspruch des Käufers auf Nachbesserung oder Nachlieferung.
Schlägt auch eine zweimalige Nachbesserung oder Nachlieferung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
15.3.4 Die Sachmängelgewährleistung ist ausgeschlossen,
a. soweit der Käufer die Kaufmannseigenschaft besitzt und Vertragsgegenstand ausdrücklich die Lieferung von Partieware ist oder
b. soweit Vertragsgegenstand die Lieferung von Ware „zweiter Wahl“ oder „mit kleinen Fehlern“ ist und die Ware trotz ihrer Fehler für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung im Ganzen noch brauchbar ist.
15.4. Produktionstechnisch bedingte Über- bzw. Unterfüllungen i.S.v. Ziff.2.3 dieser AGB stellen keinen Sachmangel dar.
15.5 Kein Mangel liegt vor, soweit die von uns vorgenommene Produktkennzeichnung im Einzelfall nicht den Erfordernissen entsprechen sollte, welche hinsichtlich der Art und Weise, auf welche der Käufer beabsichtigt, unsere Produkte in Verkehr zu bringen, bestehen, und uns der Käufer hierauf nicht bereits im Rahmen der Bestellung mindestens in Textform explizit hingewiesen hat.
15.6 Unsere Haftung richtet sich in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz sowie wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei diejenigen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Schadensersatzansprüche wegen der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den ver-tragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

16. Verjährung der Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis
16.1 Für Mängel, die ausschließlich auf die Verderblichkeit der Ware zurückzuführen sind, verjähren die Gewährleistungsansprüche entsprechend der Haltbarkeitsdauer der Produkte.
16.2 Soweit der Käufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist und es sich nicht um Ansprüche handelt,
• welche wegen eines Mangels im Fall der §§ 474, 475 Abs.2 BGB bestehen oder
• welche wegen eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs.1 Nr.2 und des § 634a Abs.1 Nr.2 BGB bestehen oder
• welche auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter bzw. unserer Erfüllungsgehilfen beruhen oder
• welche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person herrühren oder
• welche das Recht des Käufers zum Inhalt haben, sich aufgrund einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, verjähren alle Ansprüche aus dem mit dem Käufer bestehenden Vertragsverhältnis mit Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungs-beginn. Die gesetzlichen Regelungen der §§ 203 ff BGB zur Hemmung, Unterbrechung sowie zum Neubeginn der Verjährung werden hierdurch ausdrücklich nicht ausgeschlossen. 

17. Impressum
Wir sind berechtigt, auf den von uns hergestellten Erzeugnissen in geeigneter Weise auf unsere Firma hinweisen. Von uns gelieferte Waren können als Referenzartikel für Werbemaßnahmen genutzt werden.

18. Kundendaten, Datenverarbeitung
Wir werden die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages erhobenen oder zugänglich gemachten erforderlichen Daten zum Zweck der Datenverarbeitung unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Durchführung dieses Vertrages notwendig ist. Diese Daten werden von uns ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung erforderlich ist.

19. Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Gelsenkirchen, sofern die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.